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Bei
knappem Budget denken Bauherren gerne darüber
nach, ob sie einzelne Leistungen in Eigenregie
als Eigenleistungen ausführen können.
Dies ist nicht nur der Wunsch zahlreicher
privater Bauherren, sondern auch immer öfter
bei öffentlichen Bauträgern und
Bauherrengemeinschaften (z.B. Vereinen).
Mit
Eigenleistung am Bau kann ein Bauherr effektiv
bis zu ca. 5% Baukosten einsparen. Der Umfang
der einsparbaren Kosten richtet sich natürlich
nach dem handwerklichen Können des
Bauherrn und seiner Eigenleister (Familie,
Vereinskollegen, etc). Wer jedoch daran
denkt, Eigenleistungen zu erbringen, muss
sich über verschiedene Punkte im Klaren
sein:
Gewährleistung Für Arbeiten,
die von Baufi?rmen ausgeführt werden,
gibt die Baufirma 2-4 Jahre Gewährleistung
(gem. Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen VOB), resp. 5 Jahre (gemäss
Bürgerlichem Gesetzbuch BGB). Wenn
im Vertrag nicht ausdrücklich die VOB
als Vertragsgrundlage vereinbart wurde,
gilt automatisch das BGB. Für Arbeiten,
die in Eigenleistung ausgeführt werden,
besteht kein Gewährleistungsanspruch
des Bauherrn.
Bauablauf Während
der Baumassnahme ist eine Abgrenzung der
Eigenleistungen von Fremdleistungen (Baufirmen)
nur schwer möglich. Daher erfordert
die Ausführung von Eigenleistungen
einen erhöhten Bauleitungsaufwand.
Schäden
am Bau
Verursachen Eigenleister Schäden am
Bau, so können hieraus Bauzeitverzögerungen
und damit verbundene Mehrkosten resultieren.
Baufirmen verfügen über Berufshaftpflicht-
versicherungen, die für deren Schäden
einspringt. Gleichartigen Versicherungsschutz
haben Eigenleister in der Regel nicht, daher
müssen die Kosten für verursachte
Schäden selbst getragen werden.
Ausführungsqualität Eigenleister
sollten nur Leistungen übernehmen,
die sie sich fachlich zutrauen und für
die sie geeignetes Werkzeug besitzen.
Materialbestellungen Bei der Materialbestellung
erhalten Baufi?rmen in der Regel als Grossabnehmer
besondere Konditionen, diese werden z.T.
auch an den Bauherrn weitergegeben, um ein
günstiges Angebot machen zu können.
Eigenleister als einmalige Baustoffeinkäufer
erhalten nur selten Sonderrabatt und müssen
die Konditionen erst mit den Lieferanten
einzeln aushandeln. Auch dieser Aufwand
sollte berücksichtigt werden. |
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Arbeitskapazität Viele Eigenleister
überschätzen ihre zeitlichen Kapazitäten.
Denn ausser der eigentlichen Arbeitsleistung
muss auch der Zeitaufwand von Materialbeschaffung
(einschl. Umtausch, Rückgabe), Werkzeugbeschaffung,
Einarbeiten in neue Tätigkeiten, Fahrt-
und Erholungszeiten, Koordination von Helfern,
etc. einkalkuliert werden. Der Stundenansatz
der Eigenleistung des Bauherrn sollte max.
1000 Stunden nicht überschreiten, dabei
ist auch zu beachten, dass zahlreiche Tätigkeiten
mindestens zu zweit durchgeführt werden
müssen und daher auch eine Hilfsperson
eingeplant werden muss.
In
jedem Fall sollte gerade bei der Durchführung
auf die Planungs- und Koordinationsleistung
eines Architekten nicht verzichtet werden.
Eigenleistungen des Bauherrn müssen
in das gesamte Baugeschehen ein gebettet
werden und die Eigenleistungen mit den Fremdleistungen
abgestimmt werden.
Die
fachliche Ausbildung des Eigenleisters kann
ein Architekt dabei jedoch sicher nicht
übernehmen, da dies nicht nur seinen
Leistungsumfang sprengt, sondern auch die
gewünschten Einsparungen der Eigenleistung
durch entsprechende Honorierung des Architekten
(Besondere Leistung) zunichte macht.
Bei
allen Leistungen gilt besondere Beachtung
der Baustellensicherheit und dem Arbeitsschutz
der Eigenleister. Ebenfalls darf die Erbringung
von Eigenleistungen nicht dazu führen,
dass unversicherte Personen auf der Baustelle
arbeiten.
Bauhandbücher
können bei der Durchführung von
Eigenleistungen helfen und beraten. Erkenntnisse
hieraus sollten mit dem Architekten überprüft
und abgestimmt werden.
Foto: Ideenmodell
„Wohnwürfel“, Egon-Eiermann-Wettbewerb
, C. Kaiser
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