Ist Eigenleistung planbar?

 


Bei knappem Budget denken Bauherren gerne darüber nach, ob sie einzelne Leistungen in Eigenregie als Eigenleistungen ausführen können. Dies ist nicht nur der Wunsch zahlreicher privater Bauherren, sondern auch immer öfter bei öffentlichen Bauträgern und Bauherrengemeinschaften (z.B. Vereinen).

Mit Eigenleistung am Bau kann ein Bauherr effektiv bis zu ca. 5% Baukosten einsparen. Der Umfang der einsparbaren Kosten richtet sich natürlich nach dem handwerklichen Können des Bauherrn und seiner Eigenleister (Familie, Vereinskollegen, etc). Wer jedoch daran denkt, Eigenleistungen zu erbringen, muss sich über verschiedene Punkte im Klaren sein:

Gewährleistung
Für Arbeiten, die von Baufi?rmen ausgeführt werden, gibt die Baufirma 2-4 Jahre Gewährleistung (gem. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB), resp. 5 Jahre (gemäss Bürgerlichem Gesetzbuch BGB). Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich die VOB als Vertragsgrundlage vereinbart wurde, gilt automatisch das BGB. Für Arbeiten, die in Eigenleistung ausgeführt werden, besteht kein Gewährleistungsanspruch des Bauherrn.

Bauablauf
Während der Baumassnahme ist eine Abgrenzung der Eigenleistungen von Fremdleistungen (Baufirmen) nur schwer möglich. Daher erfordert die Ausführung von Eigenleistungen einen erhöhten Bauleitungsaufwand.

Schäden am Bau
Verursachen Eigenleister Schäden am Bau, so können hieraus Bauzeitverzögerungen und damit verbundene Mehrkosten resultieren. Baufirmen verfügen über Berufshaftpflicht- versicherungen, die für deren Schäden einspringt. Gleichartigen Versicherungsschutz haben Eigenleister in der Regel nicht, daher müssen die Kosten für verursachte Schäden selbst getragen werden.

Ausführungsqualität
Eigenleister sollten nur Leistungen übernehmen, die sie sich fachlich zutrauen und für die sie geeignetes Werkzeug besitzen.

Materialbestellungen
Bei der Materialbestellung erhalten Baufi?rmen in der Regel als Grossabnehmer besondere Konditionen, diese werden z.T. auch an den Bauherrn weitergegeben, um ein günstiges Angebot machen zu können. Eigenleister als einmalige Baustoffeinkäufer erhalten nur selten Sonderrabatt und müssen die Konditionen erst mit den Lieferanten einzeln aushandeln. Auch dieser Aufwand sollte berücksichtigt werden.

 

Arbeitskapazität
Viele Eigenleister überschätzen ihre zeitlichen Kapazitäten. Denn ausser der eigentlichen Arbeitsleistung muss auch der Zeitaufwand von Materialbeschaffung (einschl. Umtausch, Rückgabe), Werkzeugbeschaffung, Einarbeiten in neue Tätigkeiten, Fahrt- und Erholungszeiten, Koordination von Helfern, etc. einkalkuliert werden. Der Stundenansatz der Eigenleistung des Bauherrn sollte max. 1000 Stunden nicht überschreiten, dabei ist auch zu beachten, dass zahlreiche Tätigkeiten mindestens zu zweit durchgeführt werden müssen und daher auch eine Hilfsperson eingeplant werden muss.

In jedem Fall sollte gerade bei der Durchführung auf die Planungs- und Koordinationsleistung eines Architekten nicht verzichtet werden. Eigenleistungen des Bauherrn müssen in das gesamte Baugeschehen ein gebettet werden und die Eigenleistungen mit den Fremdleistungen abgestimmt werden.

Die fachliche Ausbildung des Eigenleisters kann ein Architekt dabei jedoch sicher nicht übernehmen, da dies nicht nur seinen Leistungsumfang sprengt, sondern auch die gewünschten Einsparungen der Eigenleistung durch entsprechende Honorierung des Architekten (Besondere Leistung) zunichte macht.

Bei allen Leistungen gilt besondere Beachtung der Baustellensicherheit und dem Arbeitsschutz der Eigenleister. Ebenfalls darf die Erbringung von Eigenleistungen nicht dazu führen, dass unversicherte Personen auf der Baustelle arbeiten.

Bauhandbücher können bei der Durchführung von Eigenleistungen helfen und beraten. Erkenntnisse hieraus sollten mit dem Architekten überprüft und abgestimmt werden.
 

Foto: Ideenmodell „Wohnwürfel“, Egon-Eiermann-Wettbewerb , C. Kaiser

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