Energiegerechtes Bauen

 


Einerseits ist die CO2-Emission aus Gebäuden der grösste Einzelfaktor (in Deutschland ca. 43%), der zur prognostizierten globalen Klimaveränderung beiträgt, andererseits ist die Versorgung mit Erdöl oder Erdgas als Hausheizung nur noch begrenzt garantierbar.

Die Selbstverpflichtung zur Reduzierung der CO2- Emissionen ist in Deutschland politisch beschlossen worden und in der Energieeinsparverordnung 2002 EnEV für die Erstellung von Neubauten gesetzlich vorgeschrieben.

Darüberhinaus ist der Wunsch nach verbrauchsarmen Häusern auch bei den Bauherren verbreitet, da immer öfter nicht nur die Erstellungskosten von Häusern, sondern auch deren Betrieb und langfristige Energieversorgung kalkuliert werden.

Verschiedene Gebäudetypen haben sich als Energiesparhäuser etabliert, wie z.B. Niedrigenergie- und Passivhäuser, sowie sogenannte 3-Liter-Häuser.

Grundsätzlich gilt die Verpflichtung zur Energieeinsparung nach EnEV für alle Häuser, mit gewissen Anpassungen auch bei Umnutzungen, Modernisierungen und Erweiterungen bestehender Bausubstanz. Schon der Einbau einer neuen Heizanlage verpflichtet dazu, am gesamten Gebäude Verbesserungen der Gebäudedämmung und –dichtigkeit vorzunehmen.

Da die Konzeption von Energieeinsparung in Gebäuden sehr komplex ist, bedarf es unbedingt einer umsichtigen Planung durch Fachleute, um bauphysikalische oder baubiologische Folgeprobleme, wie z.B.Schimmelschäden durch mangelhafte Lüftung, wirksam vermeiden zu können.

Bei der Neuplanung von Gebäuden gilt bei energiegerechtem Bauen ein besonderes Augenmerk schon der Stellung des Gebäudes im Gelände, welche sich in Form und Öffnungen nicht nur an städtebaulichen und raumplanerischen Vorgaben orientieren darf, sondern auch auf Sonnenstand, Verschattung, Einstrahlwinkel in Sommer- und Wintermonaten und auf weitere klimatische Einflüsse reagieren muss.
Dadurch kann die Energiebilanz wesentlich verbessert oder, bei Nichtbeachtung wesentlich verschlechtert werden.

Die Verbindung aus natürlichen Einflussgrössen in Gesamt- konzeption und Detail, wie z.B. Konvektion, Belichtung, Erwärmung, und technischen Hilfsmittel, wie Lüftung, Heizanlagen, etc. ist dabei wesentlicher Bestandteil der energiegerechten Planung durch den Architekten.

 

 

Bereits gelten bei Finanzierungen besondere Konditionen für energiegerecht geplante Häuser. Förderprogramme und Sonderkonditionen der Banken sollten daher in der Planungsphase abgeklärt werden.

In der Schweiz wird energiesparendes Bauen mit einem gesonderten Label „Minergie“ prämiert, welches hohe Wärmedämmung und Dichtigkeit, kontrollierte Wohnungslüftung und den Einsatz regenerativer Energien fördert.

Der Raumbe- und entlüftung in hochdichten Häusern gilt besondere planerische Aufmerksamkeit, da der erforderliche Raumluftwechsel nicht mehr auf konventionelle Weise ausschliesslich über die Fenster möglich ist, sondern zusätzlich unterstützt werden muss.
Hierzu existieren verschiedene technische und natürliche Möglichkeiten, deren jeweilige Eignung für den Anforderungsfall durch den Planer und Architekten geprüft und konzipiert werden muss.

Bei der Auswahl des geeigneten Lüftungssystems spielen auch die individuellen Anforderungen und Wünsche des Bauherrn und Nutzers eine wesentliche Rolle. Die Abstimmung dieser Interessen mit den technischen Möglichkeiten ist Aufgabe der beratenden Planer.

Der technische Nachweis über die Dichtigkeit kann über den "Blower-Door"-Test erbracht werden, bei dem im Gebäude kurzzeitig ein Unterdruck erzeugt wird und die Dichtigkeit gemessen wird. Auf Wunsch kann ein abschliessender Gebäudepass erstellt werden, der die energetischen Eigenschaften des Hauses beschreibt.
 

Foto: Modell Vorentwurf für ein Solarhaus am Hang in Bilfingen 1. Studie, C. Kaiser

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