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Einerseits
ist die CO2-Emission aus Gebäuden der
grösste Einzelfaktor (in Deutschland
ca. 43%), der zur prognostizierten globalen
Klimaveränderung beiträgt, andererseits
ist die Versorgung mit Erdöl oder Erdgas
als Hausheizung nur noch begrenzt garantierbar.
Die
Selbstverpflichtung zur Reduzierung der
CO2- Emissionen ist in Deutschland politisch
beschlossen worden und in der Energieeinsparverordnung
2002 EnEV für die Erstellung von Neubauten
gesetzlich vorgeschrieben.
Darüberhinaus
ist der Wunsch nach verbrauchsarmen Häusern
auch bei den Bauherren verbreitet, da immer
öfter nicht nur die Erstellungskosten
von Häusern, sondern auch deren Betrieb
und langfristige Energieversorgung kalkuliert
werden.
Verschiedene
Gebäudetypen haben sich als Energiesparhäuser
etabliert, wie z.B. Niedrigenergie- und
Passivhäuser, sowie sogenannte 3-Liter-Häuser.
Grundsätzlich
gilt die Verpflichtung zur Energieeinsparung
nach EnEV für alle Häuser, mit
gewissen Anpassungen auch bei Umnutzungen,
Modernisierungen und Erweiterungen bestehender
Bausubstanz. Schon der Einbau einer neuen
Heizanlage verpflichtet dazu, am gesamten
Gebäude Verbesserungen der Gebäudedämmung
und –dichtigkeit vorzunehmen.
Da
die Konzeption von Energieeinsparung in
Gebäuden sehr komplex ist, bedarf es
unbedingt einer umsichtigen Planung durch
Fachleute, um bauphysikalische oder baubiologische
Folgeprobleme, wie z.B.Schimmelschäden
durch mangelhafte Lüftung, wirksam
vermeiden zu können.
Bei
der Neuplanung von Gebäuden gilt bei
energiegerechtem Bauen ein besonderes Augenmerk
schon der Stellung des Gebäudes im
Gelände, welche sich in Form und Öffnungen
nicht nur an städtebaulichen und raumplanerischen
Vorgaben orientieren darf, sondern auch
auf Sonnenstand, Verschattung, Einstrahlwinkel
in Sommer- und Wintermonaten und auf weitere
klimatische Einflüsse reagieren muss.
Dadurch kann die Energiebilanz wesentlich
verbessert oder, bei Nichtbeachtung wesentlich
verschlechtert werden.
Die
Verbindung aus natürlichen Einflussgrössen
in Gesamt- konzeption und Detail, wie z.B.
Konvektion, Belichtung, Erwärmung,
und technischen Hilfsmittel, wie Lüftung,
Heizanlagen, etc. ist dabei wesentlicher
Bestandteil der energiegerechten Planung
durch den Architekten.
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Bereits
gelten bei Finanzierungen besondere Konditionen
für energiegerecht geplante Häuser.
Förderprogramme und Sonderkonditionen
der Banken sollten daher in der Planungsphase
abgeklärt werden.
In
der Schweiz wird energiesparendes Bauen
mit einem gesonderten Label „Minergie“ prämiert,
welches hohe Wärmedämmung und
Dichtigkeit, kontrollierte Wohnungslüftung
und den Einsatz regenerativer Energien fördert.
Der
Raumbe- und entlüftung in hochdichten
Häusern gilt besondere planerische
Aufmerksamkeit, da der erforderliche Raumluftwechsel
nicht mehr auf konventionelle Weise ausschliesslich
über die Fenster möglich ist,
sondern zusätzlich unterstützt
werden muss. Hierzu existieren verschiedene
technische und natürliche Möglichkeiten,
deren jeweilige Eignung für den Anforderungsfall
durch den Planer und Architekten geprüft
und konzipiert werden muss.
Bei
der Auswahl des geeigneten Lüftungssystems
spielen auch die individuellen Anforderungen
und Wünsche des Bauherrn und Nutzers
eine wesentliche Rolle. Die Abstimmung dieser
Interessen mit den technischen Möglichkeiten
ist Aufgabe der beratenden Planer.
Der
technische Nachweis über die Dichtigkeit
kann über den "Blower-Door"-Test
erbracht werden, bei dem im Gebäude
kurzzeitig ein Unterdruck erzeugt wird und
die Dichtigkeit gemessen wird. Auf Wunsch
kann ein abschliessender Gebäudepass
erstellt werden, der die energetischen Eigenschaften
des Hauses beschreibt.
Foto: Modell
Vorentwurf für ein Solarhaus am Hang
in Bilfingen 1. Studie, C. Kaiser
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