Was macht ein Architekt?

 


Der Architekt bietet ihnen als freier Berater die unabhängige und objektive Qualitätskontrolle am Bau durch klare Trennung von Bauplanung und Bauausführung.
Seine Leistungen sind in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) klar geregelt.

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzeranforderungen, Bauqualitäten, Kostenbudget, Termine, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf

Leistungsphase 2: Vorplanung
Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeitung eines Planungskonzeptes (1:200), Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten, Planskizzen mit erläuternden Angaben, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung nach DIN 276

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Erarbeitung des endgültigen Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs (1:100), Objektbeschreibung mit Erläuterungen, Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Kostenberechnung nach DIN 276

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Durcharbeiten der Ergebnisse bis zur ausführungsreifen Lösung, Detail- und Konstruktionszeichnungen (1:50 bis 1:1), zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Bau?rmen

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Auftragsvergabe
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsverzeichnisse, Koordination der Leistungsbeschreibung

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Verhandlungen mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlages mit der Kostenberechnung.

Leistungsphase 8: Bauüberwachung
Überwachung des Ausbaus auf Übereinstimmung mit Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbe- schreibungen, Überwachung des Zeitplans,

 

Kostenfeststellung nach DIN 276, Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaiger Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung

Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen, Überwachung der Beseitigung von Mängeln, Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

Leistungen des Architekten, die über diesen Rahmen hinausgehen, können als „Besondere Leistungen“ einzeln und individuell mit dem Architekten vereinbart werden. Um vom ersten Tag der Zusammenarbeit Klarheit über den Leistungsumfang und die Vergütung zu haben, lohnt es sich, offen mit dem Architekten über die am eigenen Bauvorhaben erforderlichen Leistungen zu sprechen.

Die Höhe des Architektenhonorares errechnet sich nicht prozentual aus dem Wert der Bausumme und ist auch nicht frei verhandelbar. Bei der Abrechnung seiner Leistungen ist der Architekt an die gesetzlich vorgeschriebene Honorarordnung (HOAI) gebunden. Dabei werden nur vereinbarte oder vom Bauherrn angenommene Leistungen abgerechnet.

Für Umbauten oder erschwerte Bauvorhaben können Zuschläge für den grösseren Aufwand vereinbart werden.

Der Architekt stellt ihnen auf Anfrage sicher gerne die Leistungen und die zu erwartenden Honorarkosten für Ihre individuelle Anforderung in einem unverbindlichen Angebot auf der Grundlage der HOAI zusammen.
 

Foto: Ideenmodell „Wohnwürfel“, Egon-Eiermann-Wettbewerb , C. Kaiser

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