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Der
Architekt bietet ihnen als freier Berater
die unabhängige und objektive Qualitätskontrolle
am Bau durch klare Trennung von Bauplanung
und Bauausführung. Seine Leistungen
sind in der Honorarordnung für Architekten-
und Ingenieurleistungen (HOAI) klar geregelt.
Leistungsphase
1: Grundlagenermittlung
Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich
Nutzeranforderungen, Bauqualitäten,
Kostenbudget, Termine, Beraten zum gesamten
Leistungsbedarf
Leistungsphase
2: Vorplanung
Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen,
Erarbeitung eines Planungskonzeptes (1:200),
Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten,
Planskizzen mit erläuternden Angaben,
Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung
nach DIN 276
Leistungsphase
3: Entwurfsplanung
Erarbeitung des endgültigen Planungskonzepts
mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs
(1:100), Objektbeschreibung mit Erläuterungen,
Integration der Beiträge anderer an
der Planung fachlich Beteiligter, Kostenberechnung
nach DIN 276
Leistungsphase
4: Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für
die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen,
Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
Leistungsphase
5: Ausführungsplanung Durcharbeiten der Ergebnisse
bis zur ausführungsreifen Lösung,
Detail- und Konstruktionszeichnungen (1:50
bis 1:1), zeichnerische Darstellung mit
allen notwendigen Einzelangaben für
Handwerker und Bau?rmen
Leistungsphase
6: Vorbereitung der Auftragsvergabe Ermitteln und Zusammenstellen
von Mengen als Grundlage für das Aufstellen
der Leistungsverzeichnisse, Koordination
der Leistungsbeschreibung
Leistungsphase
7: Mitwirkung bei der Vergabe Einholen, Prüfen
und Werten von Angeboten, Verhandlungen
mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276,
Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlages
mit der Kostenberechnung.
Leistungsphase
8: Bauüberwachung
Überwachung des Ausbaus auf Übereinstimmung
mit Baugenehmigung, den Ausführungsplänen
und Leistungsbe- schreibungen, Überwachung
des Zeitplans, |
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Kostenfeststellung
nach DIN 276, Abnahme von Bauleistungen,
Überwachung der Beseitigung etwaiger
Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung
der Leistungsabrechnung
Leistungsphase
9: Objektbetreuung und Dokumentation Objektbegehung zur
Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen,
Überwachung der Beseitigung von Mängeln,
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
Leistungen
des Architekten, die über diesen Rahmen
hinausgehen, können als „Besondere
Leistungen“ einzeln und individuell mit
dem Architekten vereinbart werden. Um vom
ersten Tag der Zusammenarbeit Klarheit über
den Leistungsumfang und die Vergütung
zu haben, lohnt es sich, offen mit dem Architekten
über die am eigenen Bauvorhaben erforderlichen
Leistungen zu sprechen.
Die
Höhe des Architektenhonorares errechnet
sich nicht prozentual aus dem Wert der Bausumme
und ist auch nicht frei verhandelbar. Bei
der Abrechnung seiner Leistungen ist der
Architekt an die gesetzlich vorgeschriebene
Honorarordnung (HOAI) gebunden. Dabei werden
nur vereinbarte oder vom Bauherrn angenommene
Leistungen abgerechnet.
Für
Umbauten oder erschwerte Bauvorhaben können
Zuschläge für den grösseren
Aufwand vereinbart werden.
Der
Architekt stellt ihnen auf Anfrage sicher
gerne die Leistungen und die zu erwartenden
Honorarkosten für Ihre individuelle
Anforderung in einem unverbindlichen Angebot
auf der Grundlage der HOAI zusammen.
Foto: Ideenmodell
„Wohnwürfel“, Egon-Eiermann-Wettbewerb
, C. Kaiser
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