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Wenn
Sie daran denken, ein Bauvorhaben zu realisieren,dann
stellt sich Ihnen auch die Frage, ob sie
hierfür einen Architekten brauchen.
Der Architekt übernimmt für
den Bauherrn die Planung und Koordination
von Baumassnahmen und wahrt dabei als unabhängige
Fachperson die Interessen des Bauherrn.
Ein Architekt entwirft nicht nur Bauwerke
in funktionaler, rechtlicher, bautechnischer
und städtebaulicher Hinsicht für
die Anforderungen des Bauherrn, sondern
er kann noch weitere Aufgaben wahrnehmen:
- Koordination
aller Baubeteiligten
- Überprüfung
der Bauausführung mit den Wünschen
und Anforderungen des Bauherrn
- Vorbereitung
von Verträgen zwischen Bauherr
und ausführenden Firmen, sowie
die Vermittlung zwischen den Interessen
der beiden
- Beschaffen
von Materialmustern, Varianten sowie
Vergleich unterschiedlicher technischer
und konstruktiver Lösungen für
den Bauherrn
- Bauliche
Abwicklung des Bauwerkes, Feststellung
von Mängeln, sowie Veranlassung
und Überprüfung der Mängelbehebung
bei den Firmen
Als
unabhängiger Berater ist der Architekt
am Bau nicht nur für den Entwurf und
das Gesamtkonzept der Baumassnahme zuständig,
sondern übernimmt im Auftrag des Bauherrn
die Qualitätskontrolle für das
Bauwerk.
Gleichzeitig
vermittelt der Architekt auch zwischen verschiedenen
Interessen auf der Bauherrenseite, z.B.
bei Bauherrengemeinschaften, öffentlichen
Bauherren und Nutzern oder Investoren.
Für seine planerischen und Koordinationsleistungen
übernimmt der Architekt die Gewährleistung
gegenüberdem Bauherrn.
Der
Architekt achtet auf die ordnungsgemässe
Durchführung des Bauvorhabens im Hinblick
auf gesetzliche Vorgaben, wie z.B.
- Baugesetze
- Landesbauordnungen,
Bebauungsplanvorgaben
- Energieeinsparverordnung
- Standsicherheit,
Schallschutz, Brandschutz
- Technische
Bauregeln, zB. DIN-Normen
- Baustellensicherheitsrichtlinien
- Vertragliche
Grundlagen für Bauleistungen
Dabei
übernimmt er beratende und koordinierende
Aufgaben gegenüber dem Bauherrn und
empfiehlt die Hinzuziehung der erforderlichen
Fachberater oder Ingenieure für besondere
Problemstellungen. |
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Der
Architekt erarbeitet für und mit dem
Bauherrn individuell die optimale bauliche
Lösung im Hinblick auf die funktionalen
Anforderungen, die ästhetischen Wünsche
und die finanziellen Möglichkeiten.
Die
Leistungen des Architekten sind eindeutig
definiert und können je nach individueller
Erfordernis beim Architekten beauftragt
werden.
Die
Bezeichnung „Architekt“ erwirbt derjenige,
der ein mind. fünfjähriges Studium
der Architektur abgeschlossen hat und anschliessend
in der Praxis alle baulichen Leistungen
während mind. 3 Jahren erbracht hat.
Daraufhin kann er sich um Aufnahme in die
Landesarchitektenkammer als „Architekt“
bewerben.
Als
unabhängiger Sachwalter des Bauherrn
gehört es zum Selbstverständnis
eines Architekten, daß er auf eine
marktschreierische Eigenwerbung verzichtet.
Dennoch kann jeder Architekt über seine
Arbeitsschwerpunkte sachlich informieren
und Ihnen damit ermöglichen, den geeigneten
Architekten Ihres Vertrauens zu finden.
Wenn
Sie zufrieden mit der Arbeit Ihres Architekten
sind, ist er Ihnen dankbar, wenn Sie ihn
weiterempfehlen können.
Weiterführende
Links:
Architektenkammer
Baden- Württemberg www.akbw.de
Informationen
rund ums Bauen www.baunetz.de
Foto: Ideenmodell
„Wohnwürfel“, Egon-Eiermann-Wettbewerb
, C. Kaiser
>Dieses
Informationsblatt können sie hier als
PDF File herunterladen< |