Wofür braucht es einen Architekten?

 


Wenn Sie daran denken, ein Bauvorhaben zu realisieren,dann stellt sich Ihnen auch die Frage, ob sie hierfür einen Architekten brauchen.

Der Architekt übernimmt für den Bauherrn die Planung und Koordination von Baumassnahmen und wahrt dabei als unabhängige Fachperson die Interessen des Bauherrn.

Ein Architekt entwirft nicht nur Bauwerke in funktionaler, rechtlicher, bautechnischer und städtebaulicher Hinsicht für die Anforderungen des Bauherrn, sondern er kann noch weitere Aufgaben wahrnehmen:

  • Koordination aller Baubeteiligten
  • Überprüfung der Bauausführung mit den Wünschen und Anforderungen des Bauherrn
  • Vorbereitung von Verträgen zwischen Bauherr und ausführenden Firmen, sowie die Vermittlung zwischen den Interessen der beiden
  • Beschaffen von Materialmustern, Varianten sowie Vergleich unterschiedlicher technischer und konstruktiver Lösungen für den Bauherrn
  • Bauliche Abwicklung des Bauwerkes, Feststellung von Mängeln, sowie Veranlassung und Überprüfung der Mängelbehebung bei den Firmen

Als unabhängiger Berater ist der Architekt am Bau nicht nur für den Entwurf und das Gesamtkonzept der Baumassnahme zuständig, sondern übernimmt im Auftrag des Bauherrn die Qualitätskontrolle für das Bauwerk.

Gleichzeitig vermittelt der Architekt auch zwischen verschiedenen Interessen auf der Bauherrenseite, z.B. bei Bauherrengemeinschaften, öffentlichen Bauherren und Nutzern oder Investoren.
Für seine planerischen und Koordinationsleistungen übernimmt der Architekt die Gewährleistung gegenüberdem Bauherrn.

Der Architekt achtet auf die ordnungsgemässe Durchführung des Bauvorhabens im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben, wie z.B.

  • Baugesetze
  • Landesbauordnungen, Bebauungsplanvorgaben
  • Energieeinsparverordnung
  • Standsicherheit, Schallschutz, Brandschutz
  • Technische Bauregeln, zB. DIN-Normen
  • Baustellensicherheitsrichtlinien
  • Vertragliche Grundlagen für Bauleistungen

Dabei übernimmt er beratende und koordinierende Aufgaben gegenüber dem Bauherrn und empfiehlt die Hinzuziehung der erforderlichen Fachberater oder Ingenieure für besondere Problemstellungen.

 

Der Architekt erarbeitet für und mit dem Bauherrn individuell die optimale bauliche Lösung im Hinblick auf die funktionalen Anforderungen, die ästhetischen Wünsche und die finanziellen Möglichkeiten.

Die Leistungen des Architekten sind eindeutig definiert und können je nach individueller Erfordernis beim Architekten beauftragt werden.

Die Bezeichnung „Architekt“ erwirbt derjenige, der ein mind. fünfjähriges Studium der Architektur abgeschlossen hat und anschliessend in der Praxis alle baulichen Leistungen während mind. 3 Jahren erbracht hat. Daraufhin kann er sich um Aufnahme in die Landesarchitektenkammer als „Architekt“ bewerben.

Als unabhängiger Sachwalter des Bauherrn gehört es zum Selbstverständnis eines Architekten, daß er auf eine marktschreierische Eigenwerbung verzichtet. Dennoch kann jeder Architekt über seine Arbeitsschwerpunkte sachlich informieren und Ihnen damit ermöglichen, den geeigneten Architekten Ihres Vertrauens zu finden.

Wenn Sie zufrieden mit der Arbeit Ihres Architekten sind, ist er Ihnen dankbar, wenn Sie ihn weiterempfehlen können. 

Weiterführende Links:

Architektenkammer Baden- Württemberg
www.akbw.de

Informationen rund ums Bauen
www.baunetz.de

 

Foto: Ideenmodell „Wohnwürfel“, Egon-Eiermann-Wettbewerb , C. Kaiser

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